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Indonesiens Handel und Investitionen

Investitionsmöglichkeiten

Zur Unterstützung des Präsidenten bei der Schaffung nationaler Investitionsrichtlinien berief die Regierung 1973 ein Amt für Investitionskoordinierung (Badan Koordinasi Penanaman Modal - BKPM). Seine Aufgabe ist die Planung, Förderung, Steuerung, Bewertung und, gemeinsam mit einem entsprechenden Regionalamt (BKPMD) und weiteren Organen, auch die Überwachung von Investitionsvorhaben und Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Umsetzungsphase. Seit 1985 wurden Handel und Auslandsinvestitionen zunehmend liberalisiert, wobei diese Direktinvestitionen meist ein stärkeres Wachstum des außenwirtschaftlich orientierten Gewerbes bewirkten als der Schutz junger Industriezweige im Inland.

Die Genehmigung ausländischer Investitionen erfolgt nach Prüfung durch den Vorsitzenden des BKPM, den Chef der jeweiligen Vertretung oder den Vorsitzenden des BKPMD durch das entsprechende BKPM-Büro in Jakarta oder der Provinz bzw. diplomatische Vertretungen weltweit wie Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate. Danach erteilen BKPM oder BKPMD auf Antrag des Investors Genehmigungen für Zoll, begrenzte Einfuhr (APIT) und den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte (RPTKA) sowie den ständigen Gewerbeschein (IUT). Nach geltenden Bestimmungen werden durch Auslandsinvestitionen entstandene firmen (PMA) für 30 Jahre ab Gründung und bei weiteren Investitionen in diesem Zeitraum weitere 30 Jahre zugelassen, wobei die Frist auch sonst um 30 Jahre verlängert werden kann. Sie gelten allgemein als Gemeinschaftsunternehmen ausländischer und indonesischer Partner oder Einzelgesellschafter. Eine Mindestinvestitionssumme wird nicht genannt, da dies Sache des jeweiligen Anteilseigners ist, in der Praxis fordert die Genehmigungsbehörde jedoch als Mindestkapital 25.000 US-Dollar. eine Firma kann bei Gründung auch vollständig dem ausländischen Investor gehören, jedoch sind spätestens nach 15 Jahren Geschäftstätigkeit einige Anteile über die ortsansässige Börse an Indonesier abzugeben.


Verarbeitendes Gewerbe und Handel

Hier stützt sich die Regierungspolitik auf die Staatlichen Richtlinien 2000 - 2004 (GBHN) zur Entwicklung der Volkswirtschaft als Kernstück der Landesentwicklung, nach denen vorrangig eigene Mittel für mittel- und langfristiges Wirtschaftswachstum und die Stärkung des verarbeitenden Sektors, Handels und Agrobusiness einzusetzen sind. Kurzfristig vorgesehen sind steigende Ausfuhren bei Produkten, die nicht aus dem Erdöl- und Erdgassektor stammen, die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) und ein größeres Aufkommen an Waren und Dienstleistungen.


Die Politik von Nicht-Erdöl- und Erdgasexporten

Bei Nichterdöl- und gasprodukten soll zum Devisenerlös die Ausfuhr gesteigert werden, u.a. durch :

a. Mehr Wettbewerbsfähigkeit aus der Veredlung von Grundstoffen und der Erschließung neuer Märkte
b. Entwicklung hochleistungsfähiger Erzeugnisse, z.B. durch industrielle Modernisierung in der Ostregion Indonesiens
c. Stärkung der Weltmarktkompetenz der Unternehmen durch Information über Export-Modalitäten und -anforderungen und Anpassung gesetzlicher Regelungen an die der Empfängerländer.
d. Bessere Exportfinanzierung von Seiten darauf spezialisierter und anderer Banken und Förderung von Gegengeschäften.
e. Weitere Deregulierung, Entbürokratisierung des Außenhandels und Erhöhung der Marktkompetenz, z.B. einfachere Exportregelungen, bessere Zusammenarbeit bei der internationalen Standardisierung zur Beseitigung von Hindernissen wie Zurückhaltung von Gütern, Anwendung der automatischen Zurückhaltung.
f. Entwicklung und Einsatz eines Export-Import-Datensystems und -netzwerks zur schnelleren Information des einheimischen Gewerbes bis zur Regional-/Ortsebene und des Auslands.
g. Optimierung des Einsatzes von Export-Gewerbezonen und integrierter Zonen für Wirtschaftsentwicklung (Kawasan Ekonomi Terpadu - KAPET).
h. Bessere Exportförderung durch Reaktivierung der Indonesischen Handelszentren (Indonesian Trade Promotion Centers - ITPC) und Einsatz von Industrie- und Handelsattachés zur Werbung und Informationsbeschaffung.
i. Entwicklung des grenzüberschreitenden Handels für einen besseren Zugang zu den Weltmärkten.
j. Förderung der Kooperations- und Kontrollnetzwerke von Einrichtungen und damit verbundener Synergieeffekte im In- und Ausland.
k. Stärkung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zur Unterstützung von KMUs und Betrieben mit industrieller Heimarbeit bei Verarbeitungs- und Produktionsprozessen, z.B. durch Ausbildung (auch bei Projektierung/Produktdesign) und bei der Verbesserung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Produktivität.

Die Schaffung eines freien Marktes erfolgt nach internationalen Abkommen z.B. im Rahmen der ASEAN-Freihandelszone (AFTA), der Asia Pacific Economic Coopereation (APEC) und der Welthandelsorganisation (WTO). Gemäß den staatlichen Programmen will die Regierung durch Schaffung neuer Bedingungen das verarbeitende Gewerbe und den Handel so fördern, dass die Möglichkeiten des Landes auf dem Binnenmarkt wie auch beim Export im globalen Wettbewerb voll ausgeschöpft werden.
Gesetzliche Regelungen auf wirtschaftlichem Gebiet wurden zum Verbot der Monopolbildung un des unlauteren Wettbewerbs überarbeitet, es gibt Bemühungen in Richtung Verbraucherschutz, Warenterminhandel, einfacherer Einfuhrbestimmungen, der inländischen KFZ-Herstellung und neuer Bestimmungen für die Automobilindustrie, der Negativliste für Investitionen, bestimmter für Kleinunternehmen reservierter Geschäftsfelder, der Aufhebung von Beschränkungen für ausländische Geschäftsleute und der Exporterleichterung.

Das Ministerium für Industrie und Handel wurde beauftragt als Zentrum zur Umsetzung für das Gesetz No. 5 von 1999 über das Verbot der Ausübung von Monopolen und unfairen wettbewerbsbedingungen zu fungieren; Gesetz No. 8 von 1999 über Verbraucherschutz; und Gesetz No. 32 von 1997 über Periodischen Güterhandel.


Binnenhandelspolitik

Das Ministerium für Binnenhandel unterstützt Bemühungen die Verteilung von Gütern zu beschleunigen, um die Preise zu stabilisieren und die Inflationsrate zu kontrollieren. Es zielt zudem auf Expandierung der Vermarktung von einheimischer Produktion und in diesem Zusammenhang auf die Vergrößerung des Handelseinkommens von Produzenten, die Sicherung des Verbraucherschutzes, die Verbesserung des Geschäftsklimas in dem Partnerschaften im Zusammenhang mit fairen Geschäftsbedingungen sowie Zugang zu Informationen ab.

 
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