Investitionsmöglichkeiten
Zur Unterstützung des Präsidenten bei der Schaffung
nationaler Investitionsrichtlinien berief die Regierung 1973
ein Amt für Investitionskoordinierung (Badan Koordinasi
Penanaman Modal - BKPM). Seine Aufgabe ist die Planung, Förderung,
Steuerung, Bewertung und, gemeinsam mit einem entsprechenden
Regionalamt (BKPMD) und weiteren Organen, auch die Überwachung
von Investitionsvorhaben und Unterstützung bei Schwierigkeiten
in der Umsetzungsphase. Seit 1985 wurden Handel und Auslandsinvestitionen
zunehmend liberalisiert, wobei diese Direktinvestitionen meist
ein stärkeres Wachstum des außenwirtschaftlich
orientierten Gewerbes bewirkten als der Schutz junger Industriezweige
im Inland.
Die Genehmigung ausländischer Investitionen erfolgt
nach Prüfung durch den Vorsitzenden des BKPM, den Chef
der jeweiligen Vertretung oder den Vorsitzenden des BKPMD
durch das entsprechende BKPM-Büro in Jakarta oder der
Provinz bzw. diplomatische Vertretungen weltweit wie Botschaften,
Generalkonsulate und Konsulate. Danach erteilen BKPM oder
BKPMD auf Antrag des Investors Genehmigungen für Zoll,
begrenzte Einfuhr (APIT) und den Einsatz ausländischer
Arbeitskräfte (RPTKA) sowie den ständigen Gewerbeschein
(IUT). Nach geltenden Bestimmungen werden durch Auslandsinvestitionen
entstandene firmen (PMA) für 30 Jahre ab Gründung
und bei weiteren Investitionen in diesem Zeitraum weitere
30 Jahre zugelassen, wobei die Frist auch sonst um 30 Jahre
verlängert werden kann. Sie gelten allgemein als Gemeinschaftsunternehmen
ausländischer und indonesischer Partner oder Einzelgesellschafter.
Eine Mindestinvestitionssumme wird nicht genannt, da dies
Sache des jeweiligen Anteilseigners ist, in der Praxis fordert
die Genehmigungsbehörde jedoch als Mindestkapital 25.000
US-Dollar. eine Firma kann bei Gründung auch vollständig
dem ausländischen Investor gehören, jedoch sind
spätestens nach 15 Jahren Geschäftstätigkeit
einige Anteile über die ortsansässige Börse
an Indonesier abzugeben.
Verarbeitendes Gewerbe und Handel
Hier stützt sich die Regierungspolitik auf die Staatlichen
Richtlinien 2000 - 2004 (GBHN) zur Entwicklung der Volkswirtschaft
als Kernstück der Landesentwicklung, nach denen vorrangig
eigene Mittel für mittel- und langfristiges Wirtschaftswachstum
und die Stärkung des verarbeitenden Sektors, Handels
und Agrobusiness einzusetzen sind. Kurzfristig vorgesehen
sind steigende Ausfuhren bei Produkten, die nicht aus dem
Erdöl- und Erdgassektor stammen, die Förderung kleinerer
und mittlerer Unternehmen (KMU) und ein größeres
Aufkommen an Waren und Dienstleistungen.
Die Politik von Nicht-Erdöl- und Erdgasexporten
Bei Nichterdöl- und gasprodukten soll zum Devisenerlös
die Ausfuhr gesteigert werden, u.a. durch :
| a. |
Mehr Wettbewerbsfähigkeit
aus der Veredlung von Grundstoffen und der Erschließung
neuer Märkte |
| b. |
Entwicklung hochleistungsfähiger
Erzeugnisse, z.B. durch industrielle Modernisierung in
der Ostregion Indonesiens |
| c. |
Stärkung der Weltmarktkompetenz
der Unternehmen durch Information über Export-Modalitäten
und -anforderungen und Anpassung gesetzlicher Regelungen
an die der Empfängerländer. |
| d. |
Bessere Exportfinanzierung
von Seiten darauf spezialisierter und anderer Banken und
Förderung von Gegengeschäften. |
| e. |
Weitere Deregulierung, Entbürokratisierung
des Außenhandels und Erhöhung der Marktkompetenz,
z.B. einfachere Exportregelungen, bessere Zusammenarbeit
bei der internationalen Standardisierung zur Beseitigung
von Hindernissen wie Zurückhaltung von Gütern,
Anwendung der automatischen Zurückhaltung. |
| f. |
Entwicklung und Einsatz eines
Export-Import-Datensystems und -netzwerks zur schnelleren
Information des einheimischen Gewerbes bis zur Regional-/Ortsebene
und des Auslands. |
| g. |
Optimierung des Einsatzes von
Export-Gewerbezonen und integrierter Zonen für Wirtschaftsentwicklung
(Kawasan Ekonomi Terpadu - KAPET). |
| h. |
Bessere Exportförderung
durch Reaktivierung der Indonesischen Handelszentren (Indonesian
Trade Promotion Centers - ITPC) und Einsatz von Industrie-
und Handelsattachés zur Werbung und Informationsbeschaffung. |
| i. |
Entwicklung des grenzüberschreitenden
Handels für einen besseren Zugang zu den Weltmärkten. |
| j. |
Förderung der Kooperations-
und Kontrollnetzwerke von Einrichtungen und damit verbundener
Synergieeffekte im In- und Ausland. |
| k. |
Stärkung von Forschungs-
und Entwicklungseinrichtungen zur Unterstützung von
KMUs und Betrieben mit industrieller Heimarbeit bei Verarbeitungs-
und Produktionsprozessen, z.B. durch Ausbildung (auch
bei Projektierung/Produktdesign) und bei der Verbesserung
von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Produktivität.
|
Die Schaffung eines freien Marktes erfolgt nach internationalen
Abkommen z.B. im Rahmen der ASEAN-Freihandelszone (AFTA),
der Asia Pacific Economic Coopereation (APEC) und der Welthandelsorganisation
(WTO). Gemäß den staatlichen Programmen will die
Regierung durch Schaffung neuer Bedingungen das verarbeitende
Gewerbe und den Handel so fördern, dass die Möglichkeiten
des Landes auf dem Binnenmarkt wie auch beim Export im globalen
Wettbewerb voll ausgeschöpft werden.
Gesetzliche Regelungen auf wirtschaftlichem Gebiet wurden
zum Verbot der Monopolbildung un des unlauteren Wettbewerbs
überarbeitet, es gibt Bemühungen in Richtung Verbraucherschutz,
Warenterminhandel, einfacherer Einfuhrbestimmungen, der inländischen
KFZ-Herstellung und neuer Bestimmungen für die Automobilindustrie,
der Negativliste für Investitionen, bestimmter für
Kleinunternehmen reservierter Geschäftsfelder, der Aufhebung
von Beschränkungen für ausländische Geschäftsleute
und der Exporterleichterung.
Das Ministerium für Industrie und Handel wurde beauftragt
als Zentrum zur Umsetzung für das Gesetz No. 5 von 1999
über das Verbot der Ausübung von Monopolen und unfairen
wettbewerbsbedingungen zu fungieren; Gesetz No. 8 von 1999
über Verbraucherschutz; und Gesetz No. 32 von 1997 über
Periodischen Güterhandel.
Binnenhandelspolitik
Das Ministerium für Binnenhandel unterstützt Bemühungen
die Verteilung von Gütern zu beschleunigen, um die Preise
zu stabilisieren und die Inflationsrate zu kontrollieren.
Es zielt zudem auf Expandierung der Vermarktung von einheimischer
Produktion und in diesem Zusammenhang auf die Vergrößerung
des Handelseinkommens von Produzenten, die Sicherung des Verbraucherschutzes,
die Verbesserung des Geschäftsklimas in dem Partnerschaften
im Zusammenhang mit fairen Geschäftsbedingungen sowie
Zugang zu Informationen ab. |