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Visum

I. Diplomatenvisum

Ein Diplomatenvisum wird ausländischen Staatsbürgerinnen/-bürgern mit Diplomatenpässen zwecks Durchführung diplomatischer Aufgaben erteilt.

Ein Dienstvisum wird ausländischen Staatsbürgerinnen/-bürgern mit Dienstpässen zwecks Durchführung amtlicher Aufgaben erteilt.

Bezüglich der Laissez-Passer-Reisedokumente der Vereinten Nationen (UNLP) wird Inhabern der UNLP mit diplomatischen Privilegien und Immunitäten ein Diplomatenvisum und restlichen Inhabern der UNLP ein Dienstvisum erteilt.

Bitte kalkulieren Sie 10 Arbeitstage Bearbeitungsdauer für den Antrag auf Diplomatenvisum/ Dienstvisum ein.

Beim Einsenden an das diplomatische/konsularische Posten in Indonesien kalkulieren Sie bitte mindestens einen Monat Bearbeitungszeit im Ministerium für Auswärtige Angelegenheit der Republik Indonesien in Jakarta ein

Dringende Anträge sollten im Antrag/in der Verbalnote für Berücksichtigung erwähnt werden. Dies garantiert jedoch nicht die Genehmigung.

Anträge auf Erteilung Diplomaten- und Dienstvisum müssen über diplomatische und konsularische Missionen der Republik Indonesien im Ausland gestellt werden.

Folgende Dokumente sind hierfür einzureichen:
• ein vollständig ausgefülltes Antragsformular
• ein Passfoto des Pass-Inhabers vom jüngsten Datum in Format 6x5cm in Farbe auf hellem/weißem Hintergrund (an die folgende e-mail adresse einzusenden: dipl.serv.visa@indonesian-embassy.de)
• eine diplomatische Note/Nerbainote, die diplomatische bzw. nicht-diplomatische Aufgaben des Antragstellers in Indonesien bestätigt
• ein Bestätigungsschreiben von Bezugsperson bzw. Institution in Indonesien (wenn zutreffend) ein von Fluggesellschaft ausgestellter Reiseplan mit Einzelheiten über Ein- und Ausreise nach und von Indonesien
• Originaldiplomatenpaß/dienstpaß/Laissez-Passer des Antragstellers mit minimal 6 Monäte Gültigkeitsdauer ab dem Datum der Einreise nach Indonesien.

II. Transit-Visum

Es sind zwei Arten von Transitvisa erhältlich:

Transitvisum

Ein Transitvisum kann an ausländische Staatsbürger im Besitz eines mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses oder anderer legaler Reisedokumente ausgestellt werden, die:

  1. sich auf indonesischem Territorium nur zum Transit mit geplanter Weiterfahrt in ein anderes Land aufhalten.
  2. als Kapitäne, Piloten oder Angestellte auf einem Schiff oder Flugzeug arbeiten, welches sich in Indonesien aufhält.

Die Gültigkeit des Transitvisums beträgt 90 (neunzig) Tage ab Ausstellung, mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 14 (vierzehn) Tagen nach Ankunft.

Die Anträge für Transitvisa müssen vollständig ausgefüllt mit einem Sponsorenbrief und den kompletten Unterlagen an den Visabeauftragten eingereicht werden.
Zu den benötigten Unterlagen gehören:

  • ein 3,5x4,5 cm großes farbiges Passfoto des Reisepassbesitzers
  • der Original- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 (sechs) Monaten
  • Personen die mit einem Zwischenstopp in Indonesien in ein anderes Land weiterreisen oder in ihr Herkunftsland zurückkehren, müssen ein entsprechendes Ticket vorweisen können.

Transitvisum bei Ankunft

Transitvisa bei Ankunft gelten für kurzfristigen Aufenthalt auf indonesischem Territorium aufgrund von Notfällen oder Pannen des Transportfahrzeugs oder anderen legitimen Ursachen, welche laut Prüfung der zuständigen Behörde eine Verzögerung der Weiterreise verursachen.

III. Besuchervisum

Touristenvisum

  1. Staatsbürger jener Länder, für die ein Visafreier Aufenthalt nicht möglich ist, müssen ein Visum beantragen.
  2. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 4 (vier) Wochen und kann verlängert werden.

Folgende Dokumente werden bei dem Antrag für ein Tourstenvisum benötigt:

  1. ausgefüllte Formular mit zwei farbigen Passbilder
  2. Reisepass im Original & Kopie 1. Seite
  3. Kopie Flugbuchung
  4. Kopie letzte Kontoaszug (beim Aufenthalt mehr als 2 Monate)
  5. Überweisungsbeleg von 45,- Euro (Bezahlung vor Ort mit EC Karte)
  6. Rückumschlag per Einschreiben frankiert (falls die Rücksendung per Post)

Geschäftsvisum

Folgende Dokumente werden bei dem Antrag für ein Geschäftsvisum benötigt:

  1. ausgefüllte Formular mit zwei farbigen Passbilder
  2. Reisepass im Original & Kopie 1. Seite
  3. Eine Einladung von der Firma in Indonesian (nicht älter als 2 Wochen bei dem Antragstellen)
  4. Ein Schreiben mit original Unterschrift von der Firma in Deutschland wo der Person tätig ist
  5. Kopie Flugbuchung
  6. Überweisungsbeleg von 45,- Euro (Bezahlung vor Ort mit EC Karte)
  7. Rückumschlag per Einschreiben frankiert (falls die Rücksendung per Post)

Download der Antragsformulare für Besuchervisa


Sozial-Kultur-Visum

Dieses Visum wird an Antragsteller ausgestellt, die für soziale/kulturelle Zwecke nach Indonesien reisen, (z.B. Besuch von Verwandten und Freunden, die in Indonesien leben; Besuch sozialer Organisationen mit demselben Betätigungsfeld; Austauschbesuche zwischen Bildungsinstituten; Durchführung von Forschungsprojekten oder Praktikum in Indonesien).

  1. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 60 Tage.
  2. Medienberichterstattung und Dreharbeiten fallen unter die Kategorie Journalistische Aufenthalte. Vor der Beantragung eines Journalistenvisums müssen Sondergenehmigungen für Dreharbeiten und Medienberichterstattung bei der zuständigen indonesischen Behörde beantragt werden. Antragsformulare stellt die Indonesische Botschaft zur Verfügung.
  3. Personen die zum Zweck des Studiums, Forschung oder Praktikum ein Visum beantragen, dürfen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich nur zu den angegebenen Zwecken in Indonesien aufhalten.

Folgende Dokumente sollten mit dem Antrag auf ein Sozialvisum eingereicht
werden:

a. zum Besuch von Angehörigen / soziale Besuche:

  1. ausgefüllte Formular mit zwei farbigen Passbilder
  2. Reisepass im Original & Kopie 1. Seite
  3. Eine Einladung von der Firma in Indonesian (nicht älter als 2 Wochen bei dem Antragstellen)
  4. Ein Schreiben mit original Unterschrift von der Firma in Deutschland wo der Person tätig ist
  5. Kopie Flugbuchung
  6. Überweisungsbeleg von 45,- Euro (Bezahlung vor Ort mit EC Karte)
  7. Rückumschlag per Einschreiben frankiert (falls die Rücksendung per Post)

b. für Studium / Praktikum / Austauschprogramme zwischen Bildungsinstituten :

  1. ausgefüllte Formular mit 2 Passbilder
  2. Reisepass original & Kopie 1. Seite
  3. Die Einladung oder Bestätigung von der Uni in Indonesien
  4. Kopie der Immatrikulation (Uni in Deutschland)
  5. Bürgschaftserklärung von den Eltern (oder ein Teil davon) mit original Unterschrift & Kopie ihres Ausweises/Reisepasses
  6. Kopie Flugbuchung
  7. Überweisungsbeleg von 45,- Euro (Bezahlung vor Ort mit EC Karte)
  8. Rückumschlag per Einschreiben frankiert (falls die Rücksendung per Post)

c. für Drehgenehmigungen :

  1. Empfehlungsschreiben eines Deutschen Fernsehsenders für den Filmemacher
  2. Anträge auf Drehgenehmigung müssen an den Minister für Auswärtige Angelegenheiten durch die Presseabteilung der indonesischen Botschaft eingereicht werden. Es wird dringend empfohlen, die Anträge mindestens 30 Tage vor der Abreise nach Indonesien einzureichen.
  3. Fotokopien der Reisepässe sowie eine Liste aller Mitarbeiter und Lebensläufe.
  4. Übersicht über den Zeitplan, Drehorte und eine Liste des Equipments und dessen Menge.
  5. Falls ein Mitarbeiter oder Drehzubehör hinzukommt, müssen neue Anträge gestellt werden.
  6. Dreharbeiten in Naturschutzgebieten erfordern spezielle Genehmigungen (SIMAKSI) des General Direktors für Naturschutz, Minister für Umwelt.
  7. Unterschrift der Erklärung
  8. Nach Erteilung der Genehmigung kann das Visum beantragt werden.

BEKANNTMACHUNG :

Das Forstministerium der Republik Indonesien hat ein Verbot erlassen für das Filmen von Orang Utans in Kalimantan, mit der Begründung, dass dort bereits zu viele Filmaufnahmen gemacht wurden.

Deshalb sollen Filmaufnahmen über Orang Utans in anderen Nationalparks gemacht werden.


d. für Medienberichte oder andere journalistische Zwecke :

  1. Antrag Journalistenvisum an den Minister für Auswärtige Angelegenheiten durch die Presseabteilung der Indonesischen Botschaft. Es wird dringend empfohlen, den Antrag 30 Tage vor Abreise zu stellen.
  2. Fotokopien des Reisepasses.
  3. Nach Erteilung der Genehmigung kann das Visum beantragt werden.


Befristetes Aufenthaltserlaubnis

Eine Befristete Aufenthaltserlaubnis wird an ausländische Staatsbürger zu folgenden Zwecken ausgestellt:

1.Investitionen
2.Erwerbstätigkeit im Regierungssektor oder im privaten Sektor
3.Bildung, Praktikum oder Forschung
4.Religiöse Aufträge
5.Begleitung eines Ehepartners oder Angehörigen, der im Besitz einer befristeten Aufenthalterlaubnis ist oder für Ehepartner oder Kinder unter 18 Jahren von indonesischen Staatsangehörigen.

Für eine Befristete Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Anforderungen wie für allgemeine Visaanträge, mit folgenden Zusatzanforderungen:

Antragsteller, welche indonesischen Ehepartnern/Eltern nachreisen/sie besuchen oder welche nicht-indonesische Ehepartner/Angehörige im Besitz einer befristeten Aufenhaltserlaubnis besuchen, müssen eine Heiratsurkunde/Geburtsurkunde hinzufügen.

Antragsteller, die Aktivitäten in den Bereichen Religion, Forschung, soziale Arbeit oder Bildung tätigen wollen, müssen ein Original-Empfehlungsschreiben der verantwortlichen Institution oder Behörde sowie Fotokopien einreichen.

Antragsteller, welche im Rahmen der Außeninvestition/Nationalen Investition (PMA/PMDN) oder als Experten in einem technischen Bereich arbeiten wollen, müssen ein Schreiben des Technical Department und des Department of Man Power/Investment Coordinating Board (BKPM) zusammen mit dem Bescheid zur Beschäftigung Ausländischer Arbeitskräfte (RPTK) einreichen.

Visagebühren

1. Transitvisum : € 20,-
2. Besuchervisum (Touristen-/Sozial- und Kultur-/Geschäftesvisum) : € 45,-
3. Befristete Aufenthaltserlaubnis : €   50,-(max. 6 Monaten)
                                                   € 100,-(max. 1 Jahr)
                                                   € 175,-(max. 2 Jahre)

4. Mehrfacheinreise-Visa (Besuchs-/Geschäftsvisum) : € 100,-

Für Visa-Angelegenheiten akzeptieren wir Barzahlung, Überweisungen und Auszahlung mit EC-Karte.
Die Kontoverbindung lautet wie folgt :
Kontoinhaber : Indonesische Botschaft
Kontonr. : 2660108
BLZ : 100 400 00 (Commerzbank Berlin)

Ab Juni 2011 kann die Auszahlung nur mit EC-Karte oder Überweisungen ausgeführt werden. (wir akzeptieren keine Barzahlungen mehr)

Bitte beachten: Staatsangehörige die keinen Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Deutschland haben, müssen das Visum bei einer Indonesischen Botschaft oder einem Konsulat in ihrem Heimatland beantragen.

Adresse und Öffnungszeiten

 

© 2001-2010 Botschaft der Republik Indonesien in Berlin - Deutschland