|
Laut der geänderten
Verfassung von 1945 gibt es jetzt sieben Staatsorgane :
- die Beratende Volksversammlung
(Majelis Permusyawaratan Rakyat)
- die Präsidentschaft
- das Parlament (Dewan Perwakilan
Rakyat)
- den Staatlichen Rechnungshof
(Badan Pemeriksa Keuangan)
- den Obersten Gerichtshof (Mahkamah
Agung)
- das Verfassungsgericht (Mahkamah
Konstitusi)
- den Regionalen Beirat (Dewan
Perwakilan Daerah)
| 1. Die Beratende
Volksversammlung |
Paragraf 1 der geänderten Verfassung von 1945 legt fest,
dass Indonesien ein einheitlicher Staat ist, der die Form
einer Republik mit einer Souveränität des Volkes
inne hat und der in Übereinstimmung mit der Verfassung
geführt wird. Die Beratende Volksversammlung hat die
Befugnis die Verfassung zu ändern und festzulegen, und
den Präsidenten und Vizepräsidenten zu vereidigen.
Laut der Verfassung von 1945 ist die Versammlung nicht mehr
das höchste, politische Gremium des Staates. Die Versammlung
wählt nicht mehr den Präsidenten und Vizepräsidenten,
weil der Präsident und Vizepräsident als Paar direkt
vom Volk gewählt werden. Die Mitgliedschaft der Versammlung
besteht aus 550 Mitgliedern des Parlaments und eine Anzahl
Mitglieder aus dem Regionalen Beirat, das durch allgemeine
Wahlen gewählt wird. Laut der Verfassung von 1945 werden
die regionalen Abgesandten und die Abgesandten von funktionellen
Gruppierungen nicht mehr wie zuvor zur parlamentarischen Mitgliedschaft
berufen. Auf der Grundlage der Verordnung Nr. VII/MPR/1998
unterscheidet sich der Vorsitzende der Beratenden Volksversammlung
vom Vorsitzenden des Parlaments. Laut der Verfassung von 1945
wird der Vorsitzende der Beratenden Volksversammlung von drei
Vizevorsitzenden assistiert, die die Gruppierung I des Parlaments
und des Regionalen Beirats reflektieren und die von und unter
einigen Mitgliedern der Beratenden Volksversammlung in einer
Plenarsitzung gewählt werden.
Im Regierungssystem von Indonesien ist der Präsident
Staatsoberhaupt und Regierungschef zugleich. In der Ausführung
seiner Pflichten wird der Präsident von einem Vizepräsidenten
assistiert. Laut der geänderten Verfassung von 1945 werden
der Präsident und der Vizepräsident als Paar direkt
vom volk gewählt. Die Amtszeit des Präsidenten und
Vizepräsidenten beträgt fünf Jahre und sie
können nur für eine weitere Amtszeit in der gleichen
Position wieder gewählt werden. Der Präsident hat
das Recht, dem Parlament Gesetzesentwürfe vorzulegen
und gesetzliche Regulierungen zu bestimmen, um die Durchführung
der Gesetze zu beschleunigen. Der Präsident und Vizepräsident
können von der Beratenden Volksversammlung vorzeitig
aus dem Amt entlassen werden, beruhend auf den Antrag des
Parlaments, entweder wenn es bewiesen ist, das er/sie sich
schuldig gemacht hat, gegen das Gesetz verstoßen zu
haben, z.B. Landesverrat, Korruption, Bestechung, oder irgendein
anderes großes Verbrechen, oder unzüchtiges Verhalten,
oder wenn es bewiesen ist, dass er/sie nicht mehr die Qualifikationen
eines Präsidenten und/oder Vizepräsidenten erfüllen.
Die gesamte Mitgliedschaft des Parlaments beträgt 500,
allesamt Mitglieder, die durch eine allgemeine Wahl gewählt
wurden. Während der allgemeinen Wahlen bilden die Provinzen
Wahlkreise und sind berechtigt, von gewählten Mitgliedern
vertreten zu werden, deren Zahl von der Teilung der provinziellen
Bevölkerung durch 400.000 abgeleitet wird. Provinzen,
die sehr kleine Bevölkerungen haben, werden von einer
Zahl von gewählten Mitgliedern vertreten, die nicht weniger
als die Zahl der Bezirke in der Provinz sind und jeder Bezirk
wird nicht weniger als einen Abgeordneten haben.
| 4. Der Staatliche
Rechnungshof |
Die Aufgaben des Staatlichen Rechnungshof werden im Paragraf
23 der Verfassung von 1945 dargestellt. Seine Hauptaufgabe
ist es, das Finanzkonto der Regierung offiziell zu untersuchen.
Die Ergebnisse des Rechnungshofes werden dem Parlament vorgelegt,
der den Regierungshaushalt bewilligt. In seiner jährlichen
Staatsanrede am 16. August erstattet der Präsident dem
Parlament Bericht über die Leistung der Regierung während
des Letzten Finanzjahres. Ein ausführlicher Bericht über
den Fortschritt in Entwicklung und Verwaltung liegt im Anhang
der Präsidentenrede vor.
| 5. Der Oberste
Gerichtshof |
Der Oberste Gerichtshof ist der juristische Arm des Staates
und existiert neben den gesetzgebenden und ausführenden
Zweigen. Er genießt einen unabhängigen Status im
sozialpolitischen Gewebe. Erst im Jahre 1968 wurde die Umstrukturierung
des Obersten Gerichtshof abgeschlossen, um die in der Verfassung
von 1945 ausgesetzten Bedingungen zu erfüllen, z.B. frei
von staatlicher Intervention in der Ausübung des Rechts
zu sein. Im Jahre 1970 wurde ein Gesetz erlassen, das den
Grundsatz der juristischen Vollmachten Indonesiens festgelegt
hat.
| 6. Das Verfassungsgericht |
Das Verfassungsgericht hat die Befugnis in der ersten und
letzten Instanz zu richten, dessen gerichtliche Entscheidung
für Gesetze gegen die Verfassung ist unabänderlich,
es verfügt über die Konflikte zwischen den Behörden
in den staatlichen Institutionen, dessen Autorität von
der Verfassung genannt wird, es entscheidet über die
Auflösung von politischen Parteien und löst Streitfragen
um die Ergebnisse allgemeiner Wahlen. Es muss auch richten,
wenn nach Meinung des Parlaments nach der Verfassung eine
Vermutung von Amtsverletzung des Präsidenten und / oder
Vizepräsidenten vorliegt.
Der Regionale Beirat (DPD) ist eine regionale, beratende
Institution, die den Status einer staatlichen Institution
hat. Er wird nach Paragraf 22C der Verfassung von 1945 und
gemäß Gesetz Nr. 22 aus dem Jahr 2003 über
Struktur und Status der Beratenden Volksversammlung (MPR),
des Parlaments (DPR), des Regionalen Beirats (DPD) und des
Regionalen Parlaments (DPRD) gebildet. Die Gründung des
DPD bezweckt, demokratisches Leben zu verbessern, indem die
regionalen Volksvertretungen durch die Durchsetzung von Pflichten
und Vollmachten gesichert werden, außerdem den Mechanismus
von Kontrolle-und-Gleichgewicht zwischen den gesetzgebenden
und ausführenden Organen zu entwickeln, und die Qualität,
Leistungsfähigkeit und Leistung der Mitglieder der beratenden
und stellvertretenden Organe des Volkes und der Regionen zu
verbessern, im Hinblick, Recht und Wohlstand für das
Volk zu gewährleisten.
Der DPD besteht aus regionalen Abgeordneten aus den Provinzen,
die durch allgemeine Wahlen gewählt werden. Der Wahlbereich
der DPD-Mitglieder sind die Provinzen, und die Zahl der DPD-Mitglieder
für jede Provinz sind 4 (vier) Personen, wobei die GEsamtzahl
aller DPD-Mitglieder nicht 1/3 (ein Drittel) der Zahl der
DPR-Mitglieder überschreiten soll. Die Bestimmung der
vom DPD gewählten Kandidaten beruht auf den Namen des
Kandidaten, der die erst-, zwei-, dritt- und viert-größte
Zahl in der betroffenen Provinz hat. Die Kandidaten für
die DPD-Mitgliedschaft sollten folgenden Anfordetrungen gerecht
werden :
mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre in der betroffenen
Provinz wohnhaft gewesen zu sein, gezählt wird bis zum
Datum, an dem die Kandidatur eingereicht wurde, oder 10 (zehn)
Jahre nach dem 18. Lebensjahr in der betroffenen Provinz wohnhaft
gewesen zu sein, und während mindestens vier Jahren kein
Organisator einer politischen Partei gewesen zu sein, gezählt
wird bis zum Datum der Einreichung der Kandidatur. Wobei die
Kandidaten, die Begördenbedienstete sind, Mitglieder
des indonesischen Militärs oder der indonesischen Polizei,
von ihren Ämtern oder Organisationen ausscheiden sollten.
Der DPD kann dem DPR Gesetzesentwürfe unterbreiten, die
die regionale Autonomie, die Beziehungen zwischen der zentralen
und den regionalen Regierungen, die Gründung und Entwicklung
neuer Regionen, das Management von Bodenschätzen und
wirtschaftlichen Einnahmen, die sich auf die zentrale und
regionale Bankgeschäfte beziehen, betreffen. Dementsprecend
berücksichtigt der DPD auch den DPR, wenn es um die Gesetzesentwürfe
des Staatshaushalts geht, in Bezug auf Steuer, Bildungswesen
und Glaubensangelegenheiten, und beaufsichtigt den DPR. Der
DPD soll sich mindestens einmal im Jahr versammeln. Die Amtszeit
für den DPD beträgt fünf Jahre und DPD-Mitglieder
sind kündbar, die Voraussetzungen und Vorgänge werden
gesetzlich festgelegt.
|